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"Ich habe viel in der Krankheit gelernt, das ich nirgends in meinem Leben hätte lernen können." (Goethe)


Angebot und Kosten der Psychotherapie

Psychotherapie biete ich für Erwachsene und Jugendliche sowie für Kinder unter Einbeziehung von deren Eltern an. Im Rahmen der Einzeltherapie ist auch der Einbezug des Partners als Paartherapie möglich. Ich biete in besonderen Fällen (z.B. für alte Menschen) auch Hausbesuche an. Zertifizierte Bewertungen meiner Arbeit finden Sie in meinem Gästebuch.

In der Regel bekommen Sie bei mir Termine ohne lange Wartezeiten und ohne lange Genehmigungsverfahren. Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin (50,- Euro) vereinbaren. Danach werden individuelle flexible Terminvereinbarungen getroffen, wobei die Kosten für 60 Minuten Dauer ab 1.1.2024  95,- Euro betragen. Der Betrag gilt brutto wie netto, denn Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr.14 S.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Gerne können Sie mich auf eine Ermäßigung des Preises ansprechen, wenn Sie sich in einer angespannten finanziellen Situation befinden.

Viele private Kassen bzw. Heilpraktikerzusatzversicherungen, die auch für Leistungen bei Heilpraktikern für Psychotherapie abgeschlossen wurden, übernehmen einen Großteil der Behandlungskosten bei mir.  Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung, ob die Möglichkeit der Kostenerstattung besteht. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gehört die Durchführung der heilpraktischen Tätigkeit nicht zum Leistungsumfang (s.u.Kommentar). Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf die Honorarhöhe der Therapeutin.Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie die anfallenden Therapiekosten selber übernehmen, falls keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse erfolgt. Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, wird das Honorar in bar gegen Quittung gezahlt.  Die therapeutische Behandlung endet auf jeden Fall mit mindestens einem persönlichen Abschlussgespräch. Ich weise darauf hin, dass abrupte, ungeplante und ungeklärte Therapieabbrüche erwiesenermaßen schädliche Auswirkungen auf die psychische Gesundheit des/der Patienten:in haben können. Deswegen sollten Patient:in und Behandlerin sich rechtzeitig gegenseitig darüber in Kenntnis setzen, wenn und wann ein Ende der therapeutischen Beziehung beabsichtigt wird. Den Abschlusstermin berechne ich aus diesem Grund, selbst wenn Sie - aus welchen Gründen auch immer - diesen nicht in Anspruch nehmen.

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung können beim Finanzamt als "besondere Belastungen - Gesundheitsausgaben" geltend gemacht werden. Fortbildungen z.B. im Kommunikationsbereich, Coaching oder Supervision können vom Klienten als "Werbungskosten" abgesetzt werden, wenn ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen der Förderung des Berufs dienlich sind.

In bestimmten Fällen von Traumatisierung ist eine Antragsstellung zur Therapiefinanzierung über einen Sonderfonds möglich. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.

Ich arbeite nach den Regeln der von ihr erlernten wissenschaftlich anerkannten (körperorientierten) psychotherapeutischen Methoden und erkenne die ethischen Regeln der Fachverbände, in denen ich Mitglied ist, an. Während der Behandlung können auch solche Interventionen Anwendung finden, denen eine wissenschaftliche bzw. schulmedizinische Anerkennung fehlt. Die Methodik wird im persönlichen Gespräch erklärt, und es wird über die wahrscheinliche Dauer, über Risiken, evtl. emotionale oder physische Belastungen  und mögliche Erfolgschancen der Therapie sowie Alternativen zur Psychotherapie bei der Heilpraktikerin aufgeklärt. Die Frequenz und Dauer der Sitzungen sowie Urlaubszeiten und Unterbrechungen sowie die Beendigung der Therapie werden individuell mündlich vereinbart. Bei akuter Suizidalität oder psychotischer Symptomatik darf die Heilpraktikerin für Psychotherapie nicht (alleinverantwortlich) tätig werden.

Die Behandlungszeiten der Praxis richten sich nach dem Bedarf und sind wochentags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr möglich, samstags in Einzelfällen. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, telefonisch oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Online. Während der Behandlungszeiten und außerhalb der Öffnungszeiten läuft der Anrufbeantworter. Ich rufe auf jeden Fall zurück.

Die Erlaubnis als Heilpraktikerin für Psychotherapie eine Naturheilpraxis zu führen wurde durch das Gesundheitsamt Siegburg im Jahr 1998 erteilt (Heilkunde gemäß § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes). Die genaue Berufsbezeichnung lautet "Heilpraktikerin - eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie." Die Regelungen der Berufsordnung für Heilpraktiker können u.a. in der Homepage des "Verband Freier Heilpraktiker e. V." eingesehen werden.

Die generelle Versorgungssituation

"Psychische Erkrankungen nehmen in alarmierendem Umfang zu. Die Wartezeit auf ein Erstgespräch bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten dauert in Deutschland im Durchschnitt 12,5 Wochen; in einigen Regionen noch wesentlich länger. Die tatsächliche Behandlung beginnt dann weitere 3 bis 9 Monaten später. Dies führt häufig zu Verschlimmerung, Chronifizierung oder Rezidiven (Wiedererkrankungen). Psychisch erkrankte Patienten sind häufig überfordert und frustriert bei der Suche nach einem passenden Therapieplatz. Mancher Patient nimmt schließlich erst gar keine Behandlung in Anspruch und entwickelt Folgeerkrankungen.

Das alles trägt dazu bei, dass immer mehr Menschen und ihre Familien an psychischen Erkrankungen leiden und damit allein bleiben und dass dem Gesundheitssystem und der Wirtschaft jedes Jahr Kosten in Milliardenhöhe entstehen, Tendenz stetig steigend.

Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, haben wir das Projekt Übergangstherapie ins Leben gerufen. Schnelle psychologische Erstversorgung mit dem Ziel, Betroffenen möglichst sofort zu helfen, (Langzeit-) Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und Krankheitskosten zu senken, soll nicht die Ausnahme bleiben, sondern jedem zugänglich werden.

Unsere bisherigen, sehr positiven Erfahrungen bestätigen unser Handeln und die Notwendigkeit einer bundesweiten, schnellen therapeutischen Unterstützung. Mittlerweile machen sich erste Arbeitgeber und Versicherer mit uns auf diesen neuen Weg.Eine garantierte bundesweite Versorgung mit Übergangstehrapei ist im Moment leider noch nicht möglich. " (Textquelle: www.uebergangstherapie.de) 

"Mit Übergangstherapie.de startet am 01.03.2015 ein innovatives Projekt des Unternehmens Olesen Kommunikation mit Arbeitgebern und gesetzlichen Krankenversicherern zur sofortigen Kurzzeittherapie bei psychischer Erkrankung. .. Übergangstherapie ist eine Kassen- und/oder Arbeitgeber-finanzierte, zeitlich begrenzte Psychotherapie (bis 12 Stunden) mit dem Ziel, akut psychisch Erkrankte sofort zu unterstützen und die Wartezeit auf einen kassenzugelassenen Therapieplatz zu überbrücken, um Verschlimmerungen, Folgeerkrankungen und Therapieresignation vorzubeugen. Neu ist, dass dem Gesundheitssystem mit der Übergangstherapie auch die freien Psychotherapieplätze nicht kassenzugelassener, qualifizierter Therapeuten zugänglich werden, die eine Heilerlaubnis und eine qualifizierte therapeutische Ausbildung nachweisen. Der Nachweis erfolgt dabei einmalig im Netzwerk übergangstherapie.de. Als Klient ersparen Sie sich nicht nur die zeitaufwendigen Einzelverhandlungen mit Krankenversicherern, sondern im Rahmen der vorvereinbarten Sitzungen auch das bisher übliche Berichtswesen. Mit dem Start des Projektes Übergangstherapie am 1. März 2015 wollen die Krankenversicherer und Arbeitgeber möglichst auf eine gute Zahl qualifizierter Therapeuten zurückgreifen, um ihren Versicherten / Mitarbeitern bundesweit Therapieplätze für eine sofortige, unkomplizierte Übergangs-Psychotherapie anbieten zu können. Ihnen ermöglicht die Übergangstherapie einen vereinbarten Umfang psychotherapeutischer Behandlungen mit einem deutlich geringeren bürokratischen / finanziellen Aufwand als bisher und der Möglichkeit" (Textquelle: www.vfp.de)

Fehlende Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen - Kommentar aus der Mitgliederzeitschrift des VFP 2/2018

Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom Dezember 2016 eindeutig festgelegt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Honorarrechungen von Nichtleistungserbringern, zu denen Heilpraktiker gehören, nicht mehr erstatten dürfen.

"Damit sind die bisherigen Ausnahmeregelungen für die Heilpraktiker für Psychotherapie endgültig vom Tisch.  Politik, Gerichte und Krankenkassen sind sich einige, dass die neuen "Psychotherapie-Richtlinien" vom April 2017 alles bestens regeln und es keine Ausnaamen mehr wegen "Systemversagens" und unzumutbarer Wartezeiten zu geben braucht. Die approbierten psychotlogischen Psychotherapeuten merken jetzt so langsam selbst, was für einen Mogelpackung die neuen Richtlinien sind. Aus Sicht der betroffenen Patienten, die nach wie vor monatelang auf eine Behandlung warten mssen, ist das sehr bedauerlich..." Dr. Werner Weishaupt, Präsident des VFP e.V.

 

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